Vertragsbedingungen
Vertragsbedingungen der LEGAL-SPACES für berufsrechtskonforme Bürolösungen.
Präambel
Die K86 GmbH (nachfolgend „LEGAL-SPACES" oder „Vermieter") betreibt am Standort Kurfürstendamm 167/168, 10707 Berlin, berufsrechtskonforme Kanzleiräumlichkeiten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer. Diese Berufsträger bilden am Standort untereinander eine klassische Bürogemeinschaft im Sinne des § 59q BRAO, § 56 StBerG und § 44b WPO.
LEGAL-SPACES stellt der Kanzlei (nachfolgend „die Kanzlei" oder „Mieter") Büroflächen zur Nutzung und das gemeinsam genutzte Büroinventar zur Verfügung und erbringt zusätzlich die in diesem Vertrag geregelten Serviceleistungen. Der vorliegende Vertrag ist ein Mietvertrag über Büroflächen mit ergänzenden Serviceleistungen; auf das Mietverhältnis finden die §§ 535 ff. BGB Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. LEGAL-SPACES ist nicht Mitglied der Bürogemeinschaft und nicht Vertragspartner von Mandatsverhältnissen der Kanzlei.
1. Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) LEGAL-SPACES vermietet der Kanzlei am Standort Kurfürstendamm 167/168 in 10707 Berlin nach Wahl der Kanzlei eine der folgenden Produktvarianten:
Shared Office
Mitgliedschaft in der klassischen Bürogemeinschaft mit repräsentativer Kanzleiadresse am Kurfürstendamm und festem Platz in den Gemeinschaftsbüros. Enthalten sind:
- Repräsentative Kanzleiadresse am Kurfürstendamm 167/168, 10707 Berlin, zur Nutzung als berufsrechtskonformer Kanzleisitz nach den jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften (§§ 27, 31 BRAO, § 34 StBerG, § 3 WPO)
- Fester Platz in einer klassischen Bürogemeinschaft unter Berufskollegen
- Postannahme und Benachrichtigung über eingehende Sendungen
- Digitalisierung der Post auf Wunsch
- Flexible Weiterleitung von Post und Paketen
- 24/7-Zugang für die Kanzlei und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Private Desk
Sämtliche Leistungen des Shared Office einschließlich der folgenden Zusatzleistungen:
- Eigener elektronisch höhenverstellbarer Sitz-Stehtisch als fest zugewiesener Arbeitsplatz
- Flexible Nutzung: freie Wahl zwischen Arbeit im Home-Office und Arbeit in der Kanzlei
(2) Zuordnung der Postanschrift. Je Berufsträgerin bzw. Berufsträger einer Kanzlei, Gesellschaft oder Sozietät wird eine Postanschrift berechnet. Bei Buchung der Variante Private Office (soweit nach der jeweils aktuellen Preisliste angeboten) ist die Postanschrift im Tarif bereits enthalten; der Tarif gilt in der Regel und je nach Größe für eine festgelegte Anzahl an Berufsträgerinnen und Berufsträgern (personengebunden) oder für eine festgelegte Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nicht personengebunden). Die konkrete Zuordnung ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und der individuellen Buchung.
(3) Gemeinsames Büroinventar. Unabhängig von der gewählten Produktvariante steht der Kanzlei und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das von LEGAL-SPACES bereitgestellte Büroinventar der Bürogemeinschaft zur Mitbenutzung zur Verfügung, insbesondere:
- Empfangsbereich, Rezeption, Flure und Sanitäranlagen
- Küche sowie Kaffee, Tee und Wasser nach Belieben
- Konferenzräume im Umfang des in der Preisliste ausgewiesenen Inklusivkontingents; darüber hinausgehende Buchungen nach Preisliste
- Highspeed-Internet/WLAN zur üblichen Büronutzung (Fair Use)
- Telefonbox zur Führung von Telefonaten (Fair Use, soweit verfügbar)
- Drucker bzw. Multifunktionsgerät zur üblichen Büronutzung (Fair Use)
- Hochwertige, ergonomische Büroeinrichtung mit Tageslicht und Klimatisierung
- Kanzleischild nach den jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften (insbesondere § 5 BORA, § 10 BOStB)
- Reinigung der Büro- und Gemeinschaftsflächen
- Networking und gemeinsame Veranstaltungen
(4) Mietbestätigung. Unmittelbar mit Abschluss dieses Mietvertrages stellt LEGAL-SPACES der Kanzlei im Online-Portal eine Mietbestätigung zum Download bereit. Die Bestätigung weist die Berechtigung der Kanzlei zur Nutzung der Kanzleiräumlichkeiten ab Vertragsbeginn aus und dient zur Vorlage bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer oder Wirtschaftsprüferkammer.
(5) Die Leistungen dürfen ausschließlich durch die Kanzlei und ihre namentlich gegenüber LEGAL-SPACES benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch genommen werden. Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei dürfen die Räumlichkeiten im Rahmen von Terminen mit der Kanzlei nutzen.
(6) Zusätzliche Leistungen (z. B. weitergehende Konferenzraumnutzung, zusätzlicher Stauraum, erweiterte DSGVO-konforme Datenvernichtung, IT-Ausstattung, Snacks, Mineralwasser oder Softgetränke) können nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste hinzugebucht werden. Einzelbuchungen sind Kundinnen und Kunden von LEGAL-SPACES vorbehalten; eine Vorabbuchung ist nicht zwingend erforderlich. Sämtliche Zusatzleistungen und Einzelbuchungen stehen vorbehaltlich der Verfügbarkeit zur Verfügung.
(7) Bestandteile dieses Vertrages sind neben diesen Vertragsbedingungen die jeweils geltende Hausordnung von LEGAL-SPACES und des Objekts, die jeweils aktuelle Preisliste sowie der zwischen den Parteien abzuschließende Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 28 DSGVO). Sämtliche Dokumente stehen der Kanzlei über das Online-Portal zur Verfügung und sind jederzeit unter www.legal-spaces.com abrufbar.
2. Bürogemeinschaft
(1) Der Kanzlei ist bekannt und sie ist damit einverstanden, dass sie mit Wirksamwerden dieses Vertrages Teil der am Standort bestehenden klassischen Bürogemeinschaft wird. Die Bürogemeinschaft dient der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit ihrer Mitglieder unter gemeinsamer Nutzung des von LEGAL-SPACES bereitgestellten Büroinventars. Rechtsgrundlagen sind § 59q BRAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, § 56 StBerG für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie § 44b WPO für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.
(2) Eine gemeinschaftliche Berufsausübung (Sozietät bzw. Berufsausübungsgesellschaft) wird durch den Beitritt zur Bürogemeinschaft ausdrücklich nicht begründet. Die Bürogemeinschaft tritt nicht selbst als Vertragspartner von Mandatsverträgen auf. Jede Kanzlei führt ihre Mandate, ihre Abrechnung, ihre Korrespondenz und ihren Außenauftritt ausschließlich selbständig und in eigenem Namen. Jede Kanzlei führt einen eigenen Briefbogen, tritt im Rechtsverkehr eindeutig unter eigener Firma bzw. eigenem Namen auf und verwendet keine gemeinsamen Bezeichnungen, die den Anschein einer Sozietät erwecken könnten (Vermeidung einer Scheinsozietät).
(3) Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stellt § 3 Abs. 3 BORA ausdrücklich klar, dass eine gemeinschaftliche Berufsausübung im Sinne von § 43a Abs. 4 Satz 2 BRAO bei Bürogemeinschaften (§ 59q BRAO) nicht vorliegt; eine Erstreckung des Tätigkeitsverbots wegen widerstreitender Interessen auf andere Mitglieder der Bürogemeinschaft findet daher kraft Gesetzes nicht statt. Für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer gilt dies nach Maßgabe der jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften entsprechend. Unberührt bleibt in jedem Fall das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen für den persönlich vorbefassten Berufsträger selbst sowie die Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA bzw. die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften).
(4) Die in der Bürogemeinschaft tätigen Kanzleien haben angemessene organisatorische, personelle und technische Maßnahmen zu treffen, die die Einhaltung ihrer jeweiligen Berufspflichten gewährleisten (§ 59q Abs. 3 BRAO bzw. die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften). Die Kanzlei verpflichtet sich insbesondere dazu, Mandantendaten nicht unbeaufsichtigt liegen zu lassen oder sonst für Dritte zugänglich zu machen. LEGAL-SPACES ist berechtigt, frei zugängliche Mandantendaten ohne vorherige Ankündigung zu verschließen oder zu entfernen.
(5) Den Kanzleien wird dringend empfohlen, sich untereinander unter keinen Umständen über Mandate auszutauschen. Werden widerstreitende Interessen gleichwohl erkennbar, ist unverzüglich eine berufsrechtlich adäquate Lösung herbeizuführen.
(6) Die Kanzlei bleibt in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vollständig selbständig und unabhängig. Weisungsrechte von LEGAL-SPACES hinsichtlich der Berufstätigkeit der Kanzlei bestehen nicht.
3. Nutzung der Mietflächen
(1) Gegenstand der Vermietung sind – je nach Produktvariante – ein Platz in den Gemeinschaftsbüros der Bürogemeinschaft (Shared Office) bzw. zusätzlich ein der Kanzlei fest zugewiesener Arbeitsplatz mit eigenem elektronisch höhenverstellbarem Sitz-Stehtisch (Private Desk).
(2) Der Kanzlei wird keine separate Etage oder Teiletage zur Alleinnutzung überlassen. Die Gemeinschaftsflächen (Flur, Empfang, Konferenzräume, Küche, Sanitäranlagen und ähnliche) werden gemeinschaftlich genutzt. Jede Kanzlei hat auf die anderen Mitglieder der Bürogemeinschaft größtmögliche Rücksicht zu nehmen.
(3) LEGAL-SPACES ist berechtigt, der Kanzlei jederzeit eine andere Büroeinheit oder Fläche innerhalb des Standortes zuzuweisen, die in Art, Größe und Ausstattung der ursprünglich zugewiesenen gleichwertig ist, sofern dadurch der Geschäftsbetrieb der Kanzlei nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieses Vertrages für die neu zugewiesene Fläche fort.
(4) Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Mietflächen an Dritte ist nicht gestattet. Ausgenommen ist die kurzzeitige Nutzung durch Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei im Rahmen von Besprechungen. Eine Abtretung oder Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist ausgeschlossen.
(5) Die Kanzlei darf die Anschrift des Standortes als Kanzleiadresse nutzen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses unterrichtet die Kanzlei ihre Kontakte unverzüglich über die Adressänderung; LEGAL-SPACES ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, eingehende Sendungen an den Absender zurückzusenden.
4. Nutzungspflichten und Verhaltensregeln
(1) Die Kanzlei nutzt die Mietflächen ausschließlich zu üblichen Bürozwecken als Kanzlei. Eine andere Nutzung ist nicht gestattet. Die Kanzlei wird die Mietflächen nicht in einer Weise nutzen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder geeignet ist, dem Ruf oder Erscheinungsbild von LEGAL-SPACES, des Objekteigentümers oder der Bürogemeinschaft zu schaden.
(2) Für die Einholung und Erfüllung behördlicher und berufsrechtlicher Genehmigungen und Auflagen ist allein die Kanzlei verantwortlich.
(3) Das Anbringen oder Aufstellen eigener Firmenschilder, Namenstafeln oder Werbeplakate innerhalb des Bürogebäudes, an Bürofenstern oder in sonstiger von außen sichtbarer Weise ist untersagt. Unberührt bleibt das von LEGAL-SPACES bereitgestellte Kanzleischild nach den jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften.
(4) Bauliche oder gestalterische Veränderungen der überlassenen Flächen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LEGAL-SPACES.
(5) Internet-, Netzwerk- und Druckernutzung. Der Internetanschluss darf ausschließlich zu üblichen Bürozwecken als Kanzlei genutzt werden. Der Aufruf rechtswidriger, insbesondere urheberrechtsverletzender, pornografischer, gewaltverherrlichender sowie links- oder rechtsextremer Inhalte ist strengstens untersagt und kann zur fristlosen Kündigung führen. Gleiches gilt für das nicht nur gelegentliche Streaming von Videoinhalten oder vergleichbar datenintensive Tätigkeiten. Der Betrieb eines Servers oder die dauerhafte intensive Nutzung der Internetleitung entsprechen nicht der üblichen Nutzung eines Kanzleibüros. Sämtliche mit dem Netzwerk verbundenen Geräte müssen frei von Schadsoftware sein; der fachgerechte Schutz ist LEGAL-SPACES auf Anfrage nachzuweisen. Die bereitgestellten Drucker sind grundsätzlich über das Netzwerk oder per WLAN zu nutzen; die Nutzung per USB-Stick ist jederzeit möglich. Eine lokale Konfiguration von Endgeräten der Kanzlei wird durch LEGAL-SPACES nicht vorgenommen.
(6) Eigene elektrische und sonstige Geräte darf die Kanzlei nur in üblichem Umfang betreiben, soweit dadurch der sonstige Bürobetrieb und die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Eigene Telefon- oder Telefaxanschlüsse darf die Kanzlei nicht schalten lassen. Die Kanzlei ist damit einverstanden, dass ausgehende Telefonate im Einzelnachweis erfasst und gespeichert werden.
(7) Gemeinschaftsküche und Getränke. Die in der Gemeinschaftsküche bereitgestellte Getränkeauswahl steht der Kanzlei vorbehaltlich der Verfügbarkeit zur Nutzung zur Verfügung. Die Mitnahme gekaufter Getränke in die Büro- und Gemeinschaftsflächen ist ausdrücklich gestattet. Eine Lagerung eigener Getränke ist nicht gestattet.
(8) In allen Einheiten gelten ein generelles Rauchverbot sowie ein Verbot der Haltung und Mitnahme von Tieren.
(9) Vor dem Betreten der Mietflächen kann LEGAL-SPACES die Vorlage eines offiziellen Ausweisdokuments mit Foto (z. B. Anwaltsausweis) verlangen, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zutritt erhalten.
(10) Persönliches Eigentum sollte stets eingeschlossen oder mitgenommen werden; LEGAL-SPACES haftet hierfür nicht (vgl. § 11).
(11) Die Kanzlei ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen, Hausvorschriften und Hausordnungen sowie alle ihren Geschäftsbetrieb betreffenden Vorschriften und Verwaltungsentscheidungen einzuhalten. Die Kanzlei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Regelungen ebenfalls beachten.
(12) LEGAL-SPACES und der Eigentümer des Bürogebäudes sind berechtigt, bei ausschließlich überlassenen Flächen nach vorheriger Benachrichtigung der Kanzlei, die Mietflächen zu betreten, zu besichtigen, Reparaturen, Instandhaltungs- oder Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen sowie potenziellen Interessenten die Räume zu zeigen. Bei Gefahr im Verzug ist das Betreten ohne vorherige Ankündigung zulässig.
5. Büroinventar, Schlüssel und Zugangsmedien
(1) Zur Nutzung der Mietflächen erhält die Kanzlei bei Vertragsbeginn folgendes Inventar zur Nutzung:
- einen Postfachschlüssel für das der Kanzlei zugewiesene Postfach,
- einen Zugangschip für den Zutritt zu den Büroflächen (24/7).
Weitere Exemplare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nach Maßgabe der Preisliste angefordert werden.
(2) Die Anfertigung von Nachschlüsseln sowie die Weitergabe der ausgehändigten Zugangsmedien an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von LEGAL-SPACES in Textform nicht gestattet.
(3) Die Kosten für verlorene Schlüssel oder Zugangsmedien sowie eine eventuelle Auswechslung der Schlösser oder Schließanlage trägt die Kanzlei. Verluste sind LEGAL-SPACES unverzüglich zu melden.
(4) Beim Verlassen der Mietflächen ist die Kanzlei verpflichtet, die genutzten Räume und Einrichtungen ordnungsgemäß zu verschließen.
(5) Bei Vertragsbeginn bestätigt die Kanzlei schriftlich oder über das Online-Portal den Erhalt der Zugangsmedien sowie den Zustand der Mietflächen und des Büroinventars. Bei Vertragsende sind sämtliche Zugangsmedien unverzüglich zurückzugeben.
6. Post- und Paketservice
(1) LEGAL-SPACES nimmt Post- und Paketsendungen während der Empfangszeiten für die Kanzlei entgegen. Posteingänge per Einschreiben werden grundsätzlich quittiert. Pakete, die größer als ein Schuhkarton sind, werden nur nach vorheriger Ankündigung der Kanzlei angenommen; die Annahme steht im Einzelfall im Ermessen von LEGAL-SPACES.
(2) Service-Level. Der Posteingangsservice umfasst das Aufbringen eines Datumsstempels auf dem Umschlag sowie eine in der Regel sofortige Benachrichtigung der Kanzlei per E-Mail, spätestens binnen 48 Stunden. Ein gebuchter Sofortversand erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden, spätestens binnen 72 Stunden. Alle Zeitangaben beziehen sich auf Werktage. Post wird grundsätzlich nicht geöffnet.
(3) Fristkontrolle und Obliegenheiten der Kanzlei. Im Hinblick auf die Einhaltung anwaltlicher, steuerberaterischer und wirtschaftsprüferischer Fristen ist die Kanzlei verpflichtet, eingehende Sendungen – insbesondere Einschreiben – zeitnah abzuholen oder den Postversand zu buchen. Posteingänge sind binnen acht Wochen abzuholen; anderenfalls kann LEGAL-SPACES einen kostenpflichtigen Postversand an die Kanzlei veranlassen.
(4) Weiterversand und Sammelsendungen. Der Postweiterversand erfolgt per Einschreiben Einwurf durch einen Dienstleister nach Wahl von LEGAL-SPACES. Die Kanzlei kann zwischen Sofortversand und Sammelsendungen wählen. Die monatliche Sammelsendung erfolgt in der Regel am letzten Freitag des Monats, die zweiwöchentliche Sammelsendung in der Regel am zweiten und vierten Freitag des Monats, die wöchentliche Sammelsendung in der Regel freitags und ausschließlich viermal im Monat. Werbung, Broschüren oder Magazine werden im größeren Umfang nach pflichtgemäßem Ermessen von LEGAL-SPACES nicht versendet. Portokosten sind in den Versandpreisen nicht enthalten und werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste gesondert berechnet.
(5) Aufbewahrung. Post wird während der Vertragslaufzeit bis zu sechs Wochen verwahrt, soweit kein Weiterversand gebucht ist.
(6) Haftung. Eine Haftung für verlorengegangene Post ist ausgeschlossen, soweit LEGAL-SPACES nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat; dies gilt auch bei vorheriger Bestätigung von Postzusatzleistungen (Einschreiben, Rückschein). Für ordnungsgemäß – über Briefkasten oder Postfiliale – aufgegebene Postsendungen übernimmt LEGAL-SPACES keine Haftung.
7. Digitalisierungsservice
(1) Die Kanzlei kann optional einen Digitalisierungsservice für eingehende Post hinzubuchen. Die Konditionen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
(2) Laufzeit und Kündigung. Der Digitalisierungsservice wird mit einer Laufzeit von einem Monat gesondert gebucht. Vertragsbeginn ist ausschließlich der erste Tag eines Kalendermonats. Der Service ist jederzeit zum Ablauf der laufenden Monatslaufzeit kündbar. Eine Kündigung des Digitalisierungsservice lässt den übrigen Mietvertrag unberührt.
(3) Umfang und Freigabe zur Öffnung. Post wird grundsätzlich nicht geöffnet. Im Rahmen des Digitalisierungsservice öffnet LEGAL-SPACES ausschließlich solche Sendungen, die nicht als persönlich oder vertraulich gekennzeichnet sind. Die Kanzlei kann LEGAL-SPACES in Textform ausdrücklich freigeben, auch als persönlich oder vertraulich gekennzeichnete Sendungen zu öffnen und zu digitalisieren; ohne eine solche Freigabe bleiben diese Sendungen ungeöffnet und werden der Kanzlei im Original übergeben oder weiterversandt.
(4) Formate und Grenzen. Der Digitalisierungsservice umfasst ausschließlich lose oder einfach getackerte Dokumente im Format DIN A4 bis zu einem Umfang von 50 Seiten je Sendung. Werbung, Broschüren und Magazine sowie gebundene oder versiegelte Dokumente werden nicht digitalisiert. Bei einem Umfang von mehr als 50 Seiten je Sendung sowie bei gebundenen oder versiegelten Dokumenten kann die Digitalisierung im Einzelfall individuell beauftragt werden; die Vergütung hierfür ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
8. Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Mietvertrag beginnt zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
(2) Ordentliche Kündigung. Die Kanzlei kann den Vertrag über das Online-Portal, hilfsweise in Textform (§ 126b BGB) gegenüber LEGAL-SPACES mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen; für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bis zum letzten Tag des Kalendermonats maßgeblich. LEGAL-SPACES kann den Vertrag in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. § 580a BGB wird durch diese Regelung abbedungen.
(3) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 543, 569 BGB, § 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für LEGAL-SPACES insbesondere vor, wenn
- die Kanzlei oder eine ihrer Berufsträgerinnen bzw. Berufsträger die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung verliert oder ihr die Berufsausübung untersagt wird;
- die Kanzlei erheblich oder wiederholt gegen berufsrechtliche Pflichten, gegen diesen Vertrag, gegen die Hausordnung oder gegen den Vertrag zur Auftragsverarbeitung verstößt;
- das Verhalten der Kanzlei oder einer ihr zurechenbaren Person den Ruf, die Integrität oder die Funktionsfähigkeit der Bürogemeinschaft erheblich gefährdet;
- die Kanzlei mit der Zahlung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug gerät, der die Miete für zwei Monate erreicht oder übersteigt (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
(4) Der Mietvertrag endet spätestens mit Beendigung des Miet- oder Nutzungsverhältnisses zwischen LEGAL-SPACES und dem Standorteigentümer.
9. Miete und Zahlungsbedingungen
(1) Verweis auf die Preisliste. Die monatliche Miete für die gewählte Produktvariante (einschließlich der in § 1 geregelten Serviceleistungen und der Mitbenutzung des Büroinventars), das Inklusivkontingent für die Konferenzraumnutzung sowie die Entgelte für zusatzbuchbare Leistungen und weitere Zugangsmedien ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Die Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages und jederzeit unter www.legal-spaces.com sowie über das Online-Portal abrufbar.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Eine Kaution ist nicht zu leisten.
(3) Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mittels SEPA-Lastschriftmandat und ist jeweils monatlich im Voraus nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(4) Die Kanzlei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihr nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Wird eine Rechnung nur teilweise beanstandet, bleibt die Kanzlei zur fristgerechten Begleichung des unbeanstandeten Rechnungsbetrages verpflichtet.
(5) Mehrere Personen der Kanzlei (Partnerschaft, GbR etc.) haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
(6) Die Kanzlei verpflichtet sich, die Mietflächen ausnahmslos für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug bei LEGAL-SPACES nicht ausschließen.
10. Datenschutz und Verschwiegenheit
(1) Die Parteien sagen sich die Einhaltung des Datenschutzrechts zu und verpflichten sich, sämtliche geteilten Informationen (Personen-, Mandats- und Geschäftsdaten) nicht unberechtigten Dritten zugänglich zu machen.
(2) Jede Partei ist für ihre eigene Datenverarbeitung selbst verantwortlich. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO besteht nicht.
(3) Auftragsverarbeitung. Soweit LEGAL-SPACES im Rahmen der erbrachten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag der Kanzlei verarbeitet (insbesondere bei der Entgegennahme, Digitalisierung und Weiterleitung von Post, bei der Erfassung von Zutrittsprotokollen sowie bei der Speicherung von Einzelverbindungsnachweisen ausgehender Telefonate), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag ist Bestandteil dieses Mietvertrages und wird der Kanzlei zusammen mit der Mietbestätigung über das Online-Portal zur Verfügung gestellt.
(4) Alle Personen, die bei LEGAL-SPACES mit den Kanzleien oder deren Daten in Berührung kommen, sind von LEGAL-SPACES vorab zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch nach einem etwaigen Ausscheiden fort.
(5) Die Kanzlei ihrerseits stellt sicher, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstige für sie tätige Personen auf die Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA bzw. den entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften verpflichtet werden, und trifft im Sinne des § 59q Abs. 3 BRAO bzw. der entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften angemessene organisatorische, personelle und technische Maßnahmen zur Wahrung ihrer Berufs- und Verschwiegenheitspflichten.
11. Haftung
(1) Eine Haftung von LEGAL-SPACES für Mängel oder Pflichtverletzungen der Rechtsdienstleistungsverträge der Kanzlei ist ausgeschlossen, da diese nicht im Verantwortungsbereich von LEGAL-SPACES erbracht werden. Die Kanzlei stellt LEGAL-SPACES insoweit von jeglicher Haftung frei.
(2) LEGAL-SPACES haftet im Rahmen dieses Vertrages unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
(4) Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantieübernahme sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(5) LEGAL-SPACES haftet nicht für Schäden, die der Kanzlei durch vertragswidrige Nutzung der Mietflächen durch andere Kanzleien, Dritte oder Besucher oder durch Diebstahl entstehen, es sei denn, LEGAL-SPACES hat grob fahrlässig oder vorsätzlich erforderliche Maßnahmen zur Abwendung des Schadens unterlassen.
(6) Die Kanzlei ist verpflichtet, mit den Mietflächen und dem Büroinventar sorgsam umzugehen und Schäden unverzüglich zu melden. Sie haftet für durch sie, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ihre Mandantinnen und Mandanten verursachte Schäden. Die Kanzlei unterhält eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 51 BRAO (bzw. der entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften des § 67 StBerG oder § 54 WPO) und weist deren Bestehen LEGAL-SPACES auf Anfrage nach.
12. Verzug, Nutzungsausschluss
(1) Bei Zahlungsverzug ist LEGAL-SPACES – unbeschadet weiterer Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(2) Bei Zahlungsverzug kann LEGAL-SPACES die Kanzlei bis zum Ausgleich des Rückstands von der Nutzung der Mietflächen ausschließen. Ersatzansprüche oder sonstige Rechte der Kanzlei wegen dadurch entstehender Nachteile bestehen nicht.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 8 Abs. 3 bleibt unberührt.
13. Rückgabe, Vertragsende
(1) Bei Vertragsende gibt die Kanzlei die Mietflächen und sämtliche Einrichtungen in dem ursprünglich übernommenen Zustand zurück. Bei ausschließlich genutzten Flächen verpflichtet sich die Kanzlei, bei Verschmutzungen den Teppichboden reinigen zu lassen, etwaige Beschädigungen an Trennwänden zu beseitigen sowie Räume, in denen – unter Verstoß gegen das Rauchverbot – geraucht wurde oder die in sonstiger Weise verschmutzt sind, fachgerecht streichen zu lassen. Postfachschlüssel, Zugangschips und sonstige Zugangsmedien sind unverzüglich zurückzugeben.
(2) Zurückgelassene Gegenstände der Kanzlei darf LEGAL-SPACES auf Kosten der Kanzlei in Verwahrung nehmen oder verwahren lassen.
(3) Nutzt die Kanzlei die Mietflächen nach Beendigung dieses Vertrages unberechtigt weiter, ist sie – ungeachtet weitergehender Rechte von LEGAL-SPACES – verpflichtet, für die Dauer der unberechtigten Weiternutzung die zweifache monatliche Miete der zuletzt gewählten Produktvariante zu entrichten. § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) wird ausgeschlossen.
14. Kommunikation, Änderungen, Schlussbestimmungen
(1) Elektronische Kommunikation. Die von der Kanzlei benannten E-Mail-Adressen sowie die E-Mail-Adresse von LEGAL-SPACES gelten jeweils als zustellfähige Empfangsadressen für sämtliche gegenseitigen Willenserklärungen. Soweit in diesem Vertrag die Kommunikation über das Online-Portal vorgesehen ist, gelten die dortigen Einstellungen als maßgeblich. Nachrichten gelten bei ordnungsgemäßem Versand während der üblichen Geschäftszeiten grundsätzlich als unverzüglich zugegangen, sofern der Empfänger das Vertrauen in den Zugang nicht erschüttern kann.
(2) Änderungen. LEGAL-SPACES ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen sowie die Preisliste einseitig zu ändern, soweit dies erforderlich ist, insbesondere bei Erhöhung der vom Standorteigentümer an LEGAL-SPACES weiterverrechneten Grundmiete, bei Erhöhung der Betriebs- und Nebenkosten (Energie, Wasser, Reinigung, Versicherungen, Abfall, Hausmeisterdienste), bei Erhöhung der Personalkosten, bei Änderungen der gesetzlichen oder berufsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie bei vergleichbaren, von LEGAL-SPACES nicht zu vertretenden Veränderungen der Leistungserbringungskosten. Änderungen werden der Kanzlei mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn die Kanzlei nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Schrift- oder Textform widerspricht; auf diese Frist und die Rechtsfolge des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs steht der Kanzlei das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 8 Abs. 2 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu.
(3) Dieser Mietvertrag, die jeweilige Hausordnung, die jeweils gültige Preisliste sowie der Vertrag zur Auftragsverarbeitung enthalten die ausschließlich rechtsverbindlichen Regelungen zwischen den Vertragsparteien. Vorherige Vereinbarungen werden durch diesen Vertrag aufgehoben. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform; dies gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel.
(4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
(5) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, soweit die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.